Online-Info-Abend: Gewährung von Nachteilsausgleichen. Am 09.06.2026, 19 bis 21 Uhr, lädt mittendrin e.V. zu einer kostenfreien Online-Veranstaltung ein.
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende mit einer Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen. Damit sollen behinderungsbedingte Nachteile kompensiert werden, um entsprechend den individuellen Potenzialen Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse zu erreichen, wenn zielgleich unterrichtet wird.
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist damit kein freiwilliges Entgegenkommen, das auf „Kann-Bestimmungen“ beruht. Vielmehr haben die betroffenen Schülerinnen und Schüler Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen.
Den Betroffenen dürfen beim Lernen und bei Prüfungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Die Leistungsanforderungen bleiben gleich, sodass der Nachteilsausgleich keine Bevorzugung darstellt. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Abwertung der Leistungen führen. Deshalb sind Hinweise auf den Nachteilsausgleich in Zeugnissen nicht statthaft.
Über die konkrete Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen, deren Beantragung und das Entscheidungsverfahren informiert mittendrin e.V. an diesem Abend. An dieser Infoveranstaltung können Sie nur online teilnehmen. Den Zugangslink erhalten Sie kurz vor dem Termin.
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